zwischen MalerPlus (Inhaber: Marcel Keller) und dem Vertriebspartner
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Dies ist die generische Vorab-Version.
Nach erfolgreicher Bewerbung erstellt das System automatisch deine persönliche Fassung mit deinen Stammdaten als verbindliches Dokument. Du findest sie nach Freischaltung jederzeit im Partner-Portal unter „Meinen Partnervertrag ansehen".
Name, Adresse, Steuer-/USt-ID des Partners werden aus dem Bewerbungsformular übernommen und in die persönliche Fassung eingesetzt.
§ 1 Vertragsgegenstand
MalerPlus räumt dem Partner das Recht ein, MalerPlus an Malerbetriebe weiterzuempfehlen und dafür einen persönlichen Tracking-Code (Partner-Code) sowie einen Tracking-Link zu nutzen. Der Partner erhält für erfolgreiche Vermittlungen eine Provision gemäß § 3.
§ 2 Rechtsverhältnis
Der Partner ist selbstständig und nicht Mitarbeiter von MalerPlus.
Es besteht kein Arbeits-, Anstellungs-, Handelsvertreter- oder Franchise-Verhältnis.
Der Partner versteuert die Provisionseinnahmen eigenverantwortlich; gegebenenfalls fällige Umsatzsteuer ist vom Partner selbst auszuweisen und abzuführen.
Der Partner trägt eigene Sozialversicherungs- und Gewerbe-Anmelde-Pflichten.
§ 3 Provisionsmodell
50,00 € einmalig auf die erste vereinnahmte Zahlung jedes geworbenen Neukunden.
10 % laufende Provision auf den Netto-Abo-Umsatz (amount_paid abzüglich Umsatzsteuer und Stripe-Gebühren) für 12 Monate ab Erstzahlung des Kunden.
Provisionen entstehen ausschließlich bei tatsächlicher und endgültiger Kundenzahlung. Trials, Kündigungen vor Erstzahlung sowie nicht durchgegangene SEPA-Lastschriften lösen keine Provision aus.
Eine Provision wird erst nach einer Wartefrist von 7 Tagen (Grace-Period gegen Refund/Chargeback) freigegeben.
§ 4 Rückbelastung
Refunds, Chargebacks und Stornierungen führen zur automatischen Rückbelastung der bereits gutgeschriebenen Provision auf den betroffenen Umsatz.
Bereits ausgezahlte Provisionen, die nachträglich rückbelastet werden, werden mit zukünftigen Provisionsansprüchen verrechnet. Reicht das Guthaben nicht aus, ist der Partner zur Rückzahlung verpflichtet.
§ 5 Attribution
Provisionsanspruch entsteht nur, wenn der Kunde MalerPlus über den persönlichen Tracking-Link oder mit Eingabe des Partner-Codes erstmalig nutzt.
Attribution erfolgt nach dem Last-Click-Prinzip mit einem Tracking-Fenster von 90 Tagen.
Eine Selbst-Empfehlung (Partner wirbt eigenes Geschäft) ist ausgeschlossen.
§ 6 Auszahlung
Provisionen werden gesammelt und ab einem Mindestbetrag von 100,00 € ausgezahlt.
Auszahlung erfolgt monatlich gegen ordnungsgemäße Rechnung des Partners.
Auszahlung per Banküberweisung (SEPA) oder PayPal nach den vom Partner hinterlegten Daten.
§ 7 Pflichten des Partners
Der Partner verpflichtet sich, MalerPlus wahrheitsgemäß und werblich seriös zu bewerben.
Der Partner darf keine Bestands-/Bestellprozesse von MalerPlus übernehmen oder eigene Verträge im Namen von MalerPlus abschließen.
§ 8 Datenschutz / DSGVO
Der Partner verarbeitet im Rahmen seiner Vertriebs-Tätigkeit keine personenbezogenen Kundendaten von MalerPlus.
Sollten Daten zwischen Partner und MalerPlus ausgetauscht werden, ist eine separate AVV nach Art. 28 DSGVO zu schließen.
MalerPlus speichert zur Vertrags-Akzeptanz IP-Adresse und User-Agent des Partners zum Zeitpunkt der Annahme (Audit-Trail).
§ 9 Laufzeit / Kündigung
Die Vereinbarung läuft auf unbestimmte Zeit.
Beide Parteien können jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.
MalerPlus darf den Partner-Zugang mit sofortiger Wirkung sperren bei: Verstoß gegen § 7, Betrugsverdacht, wiederholten Chargebacks, gerichtsbekannter Insolvenz.
Nach Beendigung bleiben bereits qualifizierte und nicht rückbelastete Provisionsansprüche bestehen und werden im Rahmen des nächsten Auszahlungszyklus geleistet.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, soweit gesetzlich zulässig.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Vereinbarung im Übrigen wirksam.
Änderungen werden mit einer neuen Versions-Nummer veröffentlicht. Bestehende Partner werden vor Inkrafttreten informiert und müssen die neue Version aktiv akzeptieren.